DGAP-News: MorphoSys AG / Schlagwort(e): Patent Planegg/München, Deutschland, 15. Februar 2017 US-Gericht billigt Antrag von MorphoSys, in das Patentverfahren gegen Janssen Biotech und Genmab ein zweites Patent aufzunehmen
Die MorphoSys AG (FSE: MOR; Prime Standard Segment, TecDAX; OTC: MPSYY) gab heute bekannt, dass das Unternehmen ein zweites US-Patent mit der Nummer 9,200,061 in das Patentverletzungsverfahren gegen Janssen Biotech und Genmab A/S eingeführt hat. Dieses Patent von MorphoSys beansprucht Verfahren zur Behandlung von hämatologischen Krebserkrankungen einhergehend mit der unerwünschten Präsenz von CD38-positiven Zellen durch Verabreichen von Antikörpern, die an eine spezifische Region des Zielmoleküls CD38 binden. In einer Verhandlung, die am 6. Februar 2017 stattfand, billigte das zuständige Bundesbezirksgericht (District Court) den Antrag von MorphoSys, das Patent 9,200,061 dem Streitverfahren hinzuzufügen. Am 4. April 2016 hatte MorphoSys beim US District Court (Bundesbezirksgericht) in Delaware eine Patentverletzungsklage gegen Janssen Biotech und Genmab A/S eingereicht, die das US-Patent mit der Nummer 8,263,746 betrifft. Mit seiner Klage beansprucht MorphoSys Entschädigung für die Patentverletzung durch Janssens und Genmabs Wirkstoff Daratumumab, einen gegen CD38 gerichteten monoklonalen Antikörper, der zur Behandlung von bestimmten Patienten mit dem multiplen Myelom angezeigt ist. Janssen Biotech hat die Zulassung von der amerikanischen Zulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) für Daratumumab erhalten und vermarktet das Produkt in den USA und weiteren Ländern unter dem Handelsnamen Darzalex(R). MorphoSys setzt die klinische Entwicklung von MOR202, seinem eigenen humanen CD38-Antikörper zur Behandlung von Krebs, einschließlich des multiplen Myeloms, weiter fort. MorphoSys in Kürze: Darzalex(R) ist ein eingetragenes Warenzeichen von Johnson & Johnson. Diese Veröffentlichung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die den MorphoSys-Konzern betreffen. Diese spiegeln die Meinung von MorphoSys zum Datum dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte Risiken und Unsicherheiten. Sollten sich die den Annahmen der Gesellschaft zugrunde liegenden Verhältnisse ändern, so können die tatsächlichen Ergebnisse und Maßnahmen von den erwarteten Ergebnissen und Maßnahmen abweichen. MorphoSys beabsichtigt nicht, diese in die Zukunft gerichteten Aussagen zu aktualisieren, soweit sie den Wortlaut dieser Pressemitteilung betreffen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte: MorphoSys AG Jochen Orlowski Alexandra Goller Tel: +49 (0) 89 / 899 27-404 15.02.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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